Wir erkennen die Eltern als „Ersterzieher“ und die Familie als Erziehungssystem mit ihrer eigenen Lebenssituation als bedeutsam für die Entwicklung des Kindes an. Unsere Angebote richten wir an dem tatsächlichen Bedarf aus, welcher durch Fragebögen, im Gespräch und durch Beobachtungen festgestellt wird.
Entsprechend unseres Grundsatzes der „Begegnung auf Augenhöhe“ pflegen wir eine Kultur der Beteiligung und Einbeziehung der Eltern in die Arbeit der Kindertageseinrichtung. Die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Elternvertreterinnen und Elternvertretern, pädagogischen Fachkräften und Träger ist ein zentraler Baustein zur Verwirklichung des Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrages der Kindertageseinrichtung. Dieser Erkenntnis trägt der Gesetzgeber Rechnung, indem er Eltern und deren Vertretungen weitreichende Beteiligungsrechte in Kindertageseinrichtungen einräumt und so den Rahmen für die Zusammenarbeit von Elternvertreterinnen und Elternvertretern, pädagogischen Fachkräften und Träger festlegt. Die Publikation „Für ihr Kind – Die katholische Kindertageseinrichtung“ regelt als Bestandteil des Betreuungsvertrages den Rahmen für Elternmitwirkung und –mitbestimmung in dieser Einrichtung, wobei die aktuelle Gesetzgebung maßgeblich ist.
Grundsätzlich gilt, dass Elternmitwirkung und Elternmitbestimmung zwei unterschiedlich weitreichende Formen von Elternbeteiligung darstellen. Unter Elternmitwirkung versteht der Gesetzgeber, dass der Elternbeirat bzw. die Elternversammlung rechtzeitig und umfassend zu wesentlichen Entscheidungen in Bezug auf die Einrichtung informiert und angehört werden und dass die Gestaltungshinweise des Elternbeirates bzw. der Elternversammlung angemessen bei der Entscheidungsfindung durch den Träger bzw. die Einrichtungsleitung berücksichtigt werden. Eingeschränkt wird dieses Anhörungsrecht lediglich durch die Persönlichkeitsrechte von Dritten (beispielsweise von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder Kindern, die die Einrichtung besuchen), die durch den Träger bzw. die Leitung zu wahren sind. Der Begriff Elternmitwirkung umfasst auch die vielfältigen Formen von Unterstützung und Hilfen von Eltern bei der Durchführung von Festen, Renovierungsmaßnahmen oder Aktionen mit Kindern.
Wir begrüßen das Engagement der Eltern in unserer Kindertageseinrichtung. Wir vermitteln den Eltern, dass wir ihre Anregungen wünschen und laden sie ein, sich an der Planung und Mitgestaltung der pädagogischen Arbeit zu beteiligen, sich bei Projekten einzubringen und bei Organisationsprozessen mitzuwirken.
Davon unterscheidet sich die weitergehende Beteiligungsform der Elternmitbestimmung, die der Gesetzgeber ausschließlich bei den Entscheidungen einräumt, die Eltern in finanzieller Hinsicht berühren (beispielsweise im Falle der Einführung eines kostenpflichtigen Mittagessens oder die Durchführung eines kostenpflichtigen Ausfluges). Solche Entscheidungen können nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Elternbeirates bzw. der Elternversammlung zustande kommen.